Entwicklung im Überblick

Liberalisierung des Energiemarktes

Die vergangenen Jahre waren im Bereich der Energiewirtschaft geprägt von der fortschreitenden Liberalisierung des Energiemarktes und der damit einhergehenden Öffnung nationaler Märkte. Energiekosten stellen einen wesentlichen Bestandteil der Produktionskosten der sich im globalen Wettbewerb befindlichen Unternehmen dar. Die Liberalisierung soll nicht nur größere Märkte schaffen, wodurch – in der Vision der EU – Energiegewinnung, -transport und –verteilung effizienter erfolgen und die Versorgungssicherheit erhöht wird, sondern es soll auch die Wahlmöglichkeiten der Endkunden erweitert und langfristig günstige Preise für Strom und Gas sichergestellt werden.

Richtlinien & deren Zielsetzung

Im Prozess der Liberalisierung wurden von der Kommission folgende richtungsweisenden Richtlinien erlassen, die durch eine Erhöhung des Wettbewerbs die Bildung von Monopolen unterbinden sollen: 

  • Richtlinie <90/547/EWG> des Rates vom 29.10.1990 über den Transit von Elektrizitätslieferungen über große Netze
  • Richtlinie <91/296/EWG> des Rates vom 31. Mai 1991 über den Transit von Erdgas über große Netze
  • Richtlinie <96/92/EG> des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt
  • Richtlinie <98/30/EG> des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt
  • Richtlinie <2003/54/EG> des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften über den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie <96/92/EG>
  • Richtlinie <2003/55/EG> des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften über den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie <98/30/EG>

 
Weitere Zielsetzungen der Richtlinien waren – neben der Sicherstellung des Wettbewerbs im Strom- und Gasmarkt – ein freier Zugang zu den Leitungsnetzen für Strom und Gas sowie die Unabhängigkeit des Netzbetreibers von Erzeugung und Verteilung („Unbundling“) sowieTransparenz der Buchführung.
 
In Österreich wurden diese Vorgaben der EU in den einzelnen Novellen zum ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) und zum GWG (Gaswirtschaftsgesetz) umgesetzt.


Liberalisierungsprozess in Europa

Die neuen Mitgliedsstaaten der letzten beiden Erweiterungsrunden werden in den Liberalisierungsprozess einbezogen, wobei die mit den Richtlinien verfolgten Ziele – die Gewährleistung von Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Marktöffnung – ihre Verwirklichung mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten erfahren: während in einem Land schon eine 100 %-ige Vollliberalisierung (z.B. Strommarkt in der Slowakei) zu verzeichnen ist, beginnen sich in anderen Ländern Liberalisierungstendenzen erst abzuzeichnen. Der Grund dafür ist, dass die tatsächliche Öffnung stark von dem gewählten Liberalisierungsmodell abhängt, das definiert, wie Transportleistung zur Verfügung gestellt und Ausgleichsenergie aufgebracht bzw. verrechnet werden, sowie davon, wie die Netzsteuerung erfolgt.

Bedeutung der erneuerbaren Energien

Neben der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes wird seitens der EU auch der Einsatz erneuerbarer Energieträger immer stärker forciert. In Österreich konnte dies an der Novelle 2002 des ElWOG gesehen werden, durch die es zu einer Neuerung und Ausgliederung des Ökostromregimes in das Ökostromgesetz 2002 kam; dessen Ziel war eine bundesweite Vereinheitlichung des Ökostromregimes sowie die Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt. Neben der zentralen Funktion der Öko-Bilanzgruppe wurde eine Abnahmeverpflichtung zu einen vorgeschriebenen Mindestpreis festgelegt; da dieses Regime allerdings keine Deckelung der Förderung vorsah, kam es im Jahre 2006 zu einer Novelle des Ökostromgesetzes. Diese Novelle sah nicht nur eine Deckelung der Förderung vor, sondern es wurde auch eine eigene Ökostromabwicklungsstelle eingerichtet, die die Abwicklung der Ökostromförderung übernehmen sollte.


Zukunft des Energiemarktes

Neben der Liberalisierung werden in Zukunft weitere essentielle Fragen aufgeworfen werden; zu den wesentlichsten gehören:

  • der zukünftige Erzeugungsmix, der mit den Klimaschutzzielen vereinbar sein sollte,
  • der Umgang und die Förderung der erneuerbaren Energien, sowie
  • die Einleitung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.

 
Wie seitens der EU und der nationalen Regierungen mit diesen Themen umgegangen wird, hat einen maßgeblichen Einfluß auf die Rahmenbedingungen für die zukünftige Lebensqualität und den verantwortungsbewussten Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: